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Familienrecht – Schwerpunkte

Scheidung

Einvernehmliche Scheidung mit nur einer Anwaltskanzlei

Die Scheidung einer Ehe ist niemals eine angenehme Angelegenheit. Doch wenn die Familie zerbricht, wünschen sich viele Betroffene, wenigstens ohne Streit, schnell und im gegenseitigen Einvernehmen auseinanderzugehen. Das schont die Nerven und die Geldbeutel der Beteiligten. Dazu dient die sogenannte einvernehmliche Scheidung, bei der nur einer der Ehegatten eine Anwaltskanzlei beauftragt.

  • Unterschied der einvernehmlichen Scheidung zur streitigen Scheidung

    Die einvernehmliche Scheidung benötigt im Gegensatz zu streitigen Scheidungsverfahren oder gar Härtefallscheidungen nur eine Anwaltskanzlei, denn nur einer der Ehepartner reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein und stellt Anträge zu den Scheidungsfolgen. Ist der zweite Ehegatte mit allem einverstanden, verzichtet er im Scheidungsverfahren auf eigene Anträge und benötigt deshalb auch keinen Anwalt. Daher gibt es vor Gericht keinen Streit und das Verfahren lässt sich zügig und kostengünstig abwickeln.

  • Vorteile der einvernehmlichen Scheidung

    Eine einvernehmliche Scheidung hat einige Vorteile, sodass es sich immer lohnt, wenn sich die Eheleute darum bemühen, sich über die Modalitäten der Scheidung im Vorfeld zu einigen:

    • Weniger Stress für alle Beteiligten: Das gilt nicht nur für die Ehepartner, sondern auch für eventuelle Kinder. Je schneller der Prozess abgeschlossen ist, umso schneller können auch die Kinder wieder zur Ruhe kommen und sich in die neue Situation einleben.
    • Schnelle Abwicklung: Eine einvernehmliche Scheidung ist in wenigen Monaten zu bewältigen, während sich streitige Verfahren über Jahre hinziehen können.
    • Geringe Kosten: Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen nur Kosten für eine Anwaltskanzlei an, in streitigen Gerichtsverfahren wären die Anwaltsgebühren doppelt so hoch.
  • Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung

    Die einzige formale Bedingung für eine einvernehmliche Scheidung ist die Vollendung des Trennungsjahres. Inhaltlich sollte zwischen den Eheleuten selbstverständlich Einigkeit über die Regelung aller Detailfragen herrschen. Außerdem sollte noch so weit ein Vertrauensverhältnis bestehen, als dass die Beteiligten sich darauf verlassen können, dass der jeweils andere sich an alle getroffenen Absprachen halten wird.


    Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach direkt den Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf.


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Scheidung ohne Einvernehmen: die streitige Scheidung

Von einer streitigen Scheidung ist immer dann zu sprechen, wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht zustande kommt. „Streitig“ bedeutet schlicht, dass beide Eheleute ihre Interessen durch eine eigene Anwaltskanzlei vertreten lassen und im gerichtlichen Verfahren jeweils unterschiedliche Dinge beantragen.

  • Worum geht es im Streitfall bei einer Scheidung?

    Können sich die Ehepartner über die wichtigen Fragen des Familienrechts nicht einigen, muss das zuständige Gericht entscheiden. Dies betrifft unter anderem diese Punkte:

    Versorgungsausgleich

    Vermögensaufteilung

    Zugewinnausgleich (bei gesetzlichem Güterstand)

    Unterhalt

    Eheliche Wohnung / Hausstand

    Sorgerecht

  • Aufgaben unserer Anwaltskanzlei bei einer streitigen Scheidung

    Eine Scheidung ist für unsere Mandanten naturgemäß sehr belastend. Wir befassen uns als Anwaltskanzlei selbstverständlich nicht nur damit, die familienrechtlichen Streitfragen in ihrem Sinne zu regeln und ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Vielmehr bemühen wir uns auch darum, eine verständnisvolle Unterstützung bei den Sorgen und Nöten zu sein, die im Zusammenhang mit einer streitigen Scheidung oft auftreten.


    Manche Probleme sind eilbedürftig: Geht es um die Zahlung des Trennungsunterhalts oder Besuchstermine der Kinder, kann das eigentliche Scheidungsverfahren bei Gericht zu lang dauern. In diesem Fall können unsere Mandanten darauf vertrauen, dass wir die Möglichkeiten des Familienrechts ausschöpfen, um kurzfristig rechtssichere Lösungen in dringenden Angelegenheiten herbeizuführen.


    Wenn Sie eine Beratung oder rechtliche Vertretung für Ihre Scheidung benötigen, wenden Sie sich gern an unsere Anwaltskanzlei. Wir beantworten Ihre Fragen zum Familienrecht und gemeinsam finden wir eine Lösung.

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Zugewinnausgleich

Die Streitigkeiten bei einer Scheidung betreffen nicht selten den sogenannten Zugewinnausgleich. Während einer Ehe erzielen die beiden Ehepartner regelmäßig unterschiedliche Vermögenszuwächse. Diese unterschiedlichen Zuwächse müssen am Ende der Ehe gerecht ausgeglichen werden. Im Detail handelt es sich bei diesem Ausgleich um eine sehr komplexe Materie mit zahlreichen Spezialvorschriften. Zudem geht es hier oftmals um sehr hohe Summen. Es ist daher nicht ratsam, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen. Sie sollten sich daher einen erfahrenen Rechtsanwalt nehmen, der Sie hinsichtlich des Zugewinnausgleichs berät, damit Sie hier am Ende nicht leer ausgehen. 

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Versorgungsausgleich

Oftmals kommt es neben dem Zugewinnausgleich auch zum Streit über den sogenannten Versorgungsausgleich. Neben dem Vermögen müssen bei der Scheidung nämlich auch die erworbenen Anwartschaften für die Rente gerecht zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Hier steht oftmals die Altersversorgung der Ehepartner auf dem Spiel, sodass Sie sich auch hier unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten. 

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Unterhalt

Ehegattenunterhalt

Eine wichtige Rolle spielt oftmals der sogenannte Ehegattenunterhalt. Dabei gibt es zum einen den Trennungsunterhalt, zum anderen auch den nachehelichen Unterhalt. In beiden Fällen geht es oftmals um viel Geld und die Berechnung der genauen Unterhaltsbeträge ist sehr streitanfällig. 

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Kindesunterhalt

Auch im Bereich des Kindesunterhalts kommt es sehr häufig zu Streitigkeiten zwischen den getrenntlebenden oder geschiedenen Partnern. Solche anstrengenden Gespräche wirken sich oftmals auch negativ auf das gemeinsame Kind aus. Sie sollten solche Streitigkeiten daher frühzeitig vermeiden, indem Sie rechtzeitig einen Experten für Familienrecht konsultieren, der Sie hinsichtlich dieser Fragen beraten kann.

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Die Scheidungsfolgen-vereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung gilt für die Zeit nach der Scheidung. Hier spielen ähnliche Themen eine Rolle wie bei der Trennungsvereinbarung, einige sind jedoch inzwischen erledigt. Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, der Verbleib von Kindern und die Aufteilung des Hausrates sind üblicherweise schon abschließend geregelt, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung in Kraft tritt. Hier geht es dann um den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich, falls die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten, und um den nachehelichen Unterhalt, der anders berechnet wird als der Trennungsunterhalt.

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Sorge-/Umgangsrecht

Neben dem Unterhalt für ein gemeinsames Kind ist oftmals das Sorge- bzw. Umgangsrecht ein großer Streitpunkt zwischen den geschiedenen Ehepartnern. Hierbei handelt es sich um sehr komplizierte Einzelfallentscheidungen, sodass Sie sich mit Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Wünschen rechtzeitig an einen erfahrenen und kompetenten Anwalt für Familienrecht wenden sollten, um später eventuell auftretende Probleme so früh wie möglich zu minimieren und zum Wohl des Kindes eine tragfähige Lösung zu finden.

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Beratung für eingetragene Lebenspartnerschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Ehen

Paare, die nicht verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, haben einige Besonderheiten zu beachten:

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Sämtliche Fragen, die das gemeinsame Leben, gemeinsames Vermögen, Unterhalts- und Erbschaftsfragen sowie Kinder der Partner betreffen, sind nicht von vornherein gesetzlich geregelt. Das Familienrecht gilt hier nur insofern, als dass es die Ansprüche und Beziehungen leiblicher Kinder und ihrer Eltern regelt. Nicht verheirateten Partnern ist daher zu empfehlen, sich gegenseitig abzusichern. Dazu kann eine Anwaltskanzlei eine Vereinbarung, die im Wesentlichen einem Ehevertrag entspricht, formulieren.

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Eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen

Die Verbindung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft konnten gleichgeschlechtliche Paare bis zum September 2017 schließen. Danach beschloss der Deutsche Bundestag die sogenannte „Ehe für alle“. Seitdem können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen und das Gesetz behandelt sie mit einer Ausnahme wie alle Eheleute: Das Adoptions- und Abstammungsrecht weicht von dem für gleichgeschlechtliche Eheleute ab.

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Ist ein Ehevertrag wirklich nötig?

Ein Ehevertrag erscheint vielen Verlobten höchst unromantisch und der Gedanke, dass man sich irgendwann in ferner Zukunft einmal trennen und mit Fragen des Familienrechts konfrontiert sehen könnte, wirkt vollkommen unrealistisch. Doch eigentlich bietet ein Ehevertrag eine großartige Möglichkeit, Dinge in friedlichem Einvernehmen zu entscheiden, die später Gegenstand von familienrechtlichen Auseinandersetzungen sein könnten. Rechtzeitig einen Ehevertrag zu schließen, hilft den Partnern dabei, genau diese Auseinandersetzungen im Fall einer Trennung zu vermeiden.

  • Funktion des Ehevertrages

    Ein Ehevertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung, die sich bereits vor oder noch während der Ehe abschließen lässt. Die Vereinbarung regelt verschiedene Aspekte des gemeinsamen Lebens und einer möglichen Scheidung, wie zum Beispiel:

    • die Verteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung
    • die Regelung von Unterhaltszahlungen
    • den Güterstand
    • Unterhalts- und Sorgerechtsfragen

    Bei den Inhalten eines Ehevertrages handelt es sich ausnahmslos um Themen von großer Tragweite. Damit es dabei fair und gesetzeskonform zugeht, ist in jedem Fall der Rat eines für das Familienrecht qualifizierten Juristen nötig. Unsere Anwaltskanzlei berät Sie dazu jederzeit gern. Nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit uns auf.


  • Anwaltskanzlei und Notar beim Abschluss eines Ehevertrages

    Wegen der weitreichenden Rechtsfolgen eines Ehevertrages sieht das Gesetz in Deutschland eine notarielle Beurkundung von Eheverträgen vor, damit sie wirksam sind. Das bedeutet aber nicht, dass ein Notar den Vertrag formulieren muss, den er beurkundet. Das kann auch eine im Familienrecht erfahrene Anwaltskanzlei tun. Dieses Vorgehen ist sehr sinnvoll, wenn die Anwaltskanzlei mit den Vermögens- und Lebensumständen der Mandanten ohnehin schon vertraut ist.

  • Welche Paare brauchen einen Ehevertrag?

    Ein Ehevertrag ist vor allem für Paare sinnvoll, die vor der Eheschließung bereits Vermögen besitzen oder sehr unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen mit in die Ehe bringen. Auch für Paare, die in komplexen Familienverhältnissen leben oder größere Erbschaften erwarten, kann ein Ehevertrag hilfreich sein, um ihr jeweiliges Vermögen und ihre Familien zu schützen. Im Fall von Streitigkeiten und Trennungen sind Kinder oft ebenso belastet wie die Eltern. Dem kann eine Anwaltskanzlei vorbeugen, indem sie im Ehevertrag auch passende Vereinbarungen zum Sorgerecht und zu Unterhaltszahlungen festhält.

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Adoptionsverfahren

Haben Sie den Wunsch, ein Kind zu adoptieren, kann unsere Anwaltskanzlei sie mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung Adoptionswilliger effektiv unterstützen. Wir beraten Sie im Vorfeld und sind auch während eines laufenden Adoptionsverfahrens an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Adoption von Kindern der Familie

Außerdem kann auch in gegengeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die Adoption eines Kindes der Familie zum Thema werden: nämlich dann, wenn einer der Partner ein leibliches Kind mit jemand anderem hat. Lebt das Kind jedoch in der gemeinsamen Familie und soll gemeinsamen Kindern rechtlich gleichgestellt werden, ist dies nur durch eine förmliche Adoption möglich.

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Adoption für gleichgeschlechtliche Paare

Das aktuelle Abstammungsrecht bedeutet, eine Frau wird nicht automatisch zum rechtlichen Elternteil eines Kindes, das ihre Ehepartnerin zur Welt bringt. Damit beide Ehepartnerinnen Eltern dieses Kindes werden können, ist eine Adoption nötig. Diese erfordert die Zustimmung des biologischen Vaters. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist gleichgeschlechtlichen Ehepaaren möglich. Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können nur einzeln Kinder adoptieren. Dem anderen Partner bleibt dann nur eine Sukzessivadoption, falls das Paar gemeinsam Eltern sein will.

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