Wollen Sie sich scheiden lassen? Dann sollten Sie zunächst an eine einvernehmliche Scheidung denken. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie sich unproblematisch scheiden lassen. Sobald Sie ein Jahr getrennt leben, wird der Richter Ihnen keine weiteren Fragen stellen, da eine einvernehmliche Scheidung keine weiteren Voraussetzungen hat.
Ihre Vorteile
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Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns:
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Wir besprechen das Verfahren, die notwendigen Unterlagen und reichen den Scheidungsantrag beim Gericht ein.
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Das Gericht lädt beide Ehegatten zum Termin ein. Dort wird bestätigt, dass die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen und die Scheidung wird ausgesprochen.
Wir beraten Sie gerne persönlich!
Telefon: 0351 40766740
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